Schließen sich mehrere Personen zusammen, um miteinander einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, können sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Auch wenn die Gründung einer solchen Gesellschaft relativ einfach ist, sollten Sie deren Risiken nicht unterschätzen. Im Gegensatz z. B. zur GmbH haften die Gesellschafter einer GbR unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft - und zwar auch mit ihrem Privatvermögen. Trotz dieser Gefahr bietet sich die GbR aufgrund der Vielzahl ihrer Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere für einfache Projekte - auch ideller Art - an.
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