EÜR

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Als Ge­wer­be­trei­ben­der oder Frei­be­ruf­ler müs­sen Sie je­des Jahr für das Fi­nanz­amt Ih­ren Ge­winn be­rech­nen. Der Gewinn ist Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt. Die Gewinnermittlung mit Hilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR (§ 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)) ist mithin die einfachste Art, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln. Mit der EÜR er­mit­teln Sie durch die Ge­gen­über­stel­lung von tat­säch­lich er­hal­te­nen Be­triebs­ein­nah­men und -​aus­ga­ben Ihr Be­triebs­er­geb­nis.
Mit dem kostenlosen On­line-​Tool  von Leware kön­nen Sie jetzt ganz ein­fach ih­ren Ge­winn er­mit­teln und fast ne­ben­bei das For­mu­lar "An­la­ge EÜR" des Fi­nanz­am­tes aus­fül­len.

Wer kann den Gewinn durch die Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln?

Inhalt der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

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