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Finanzquellen

Finanzquellen zur Deckung des Kapitalbedarfs lassen sich in zwei Gruppen einteilen - Eigenkapital und Fremdkapita

1. Eigenkapital

Für Existenzgründer gilt: Je mehr Eigenkapital, desto besser. Denn Eigenkapital erhöht nicht nur Ihre Kreditwürdigkeit gegenüber Banken und Förderinstituten, sondern vergrößert auch Ihr Sicherheitspolster. Im Gegensatz zu Fremdkapital muss Eigenkapital nicht verzinst und auch nicht getilgt werden. Damit reduziert sich der Kapitaldienst (Summe aus Zins und Tilgung) und somit die finanzielle Belastung für das junge Unternehmen.

Eine Untergrenze für den Eigenkapitaleinsatz setzen zum Teil die Förderinstitute. Diese liegt bei 15%, aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital nicht unter 30% liegen. Prüfen Sie deshalb gründlich alle „Quellen“ für Ihre Eigenmittel.

  • Welche Ersparnisse und Vermögenswerte sind vorhanden?
  • Können Sachmittel (Maschinen, Fahrzeuge) in das Unternehmen eingebracht werden?
  • Findet sich etwa ein „Sponsor“ oder ein stiller Teilhaber im Verwandten- oder Freundeskreis?
  • Kann die Aufnahme eines Partners oder eines Teilhabers die Eigenkapitaldecke erhöhen?
  • Können vielleicht Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit ins Boot genommen werden?

Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften zielen im Gegensatz zu öffentlichen Beteiligungsgesellschaften insbesondere auf innovative oder anderweitig besonders risikobehaftete Gründungen ab. Die öffentlichen fördern aber den klassischen Existenzgründer. Beide stellen (haftende oder stille) Beteiligungen für eine bestimmte Zeit dem Unternehmen zur Verfügung. Dabei werden sowohl Kombinationen von festen und erfolgsabhängigen Beteiligungsentgelten als auch feste Zinssätze vereinbart. Im Verlustfall ist in der Regel keine Verzinsung vorgesehen.

LinkTipp: www.bvk-ev.de Verband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften

2. Fremdkapital

Eine weitere Finanzquelle stellen die verschiedenen Formen der Fremdfinanzierung dar. Dabei wird Ihnen Kapital durch Gläubiger meist einer Bank zur Verfügung gestellt. Durch diese Transaktion erwirbt der Gläubiger kein Eigentum an Ihrem Betrieb, sondern er ist dann schuldrechtlich mit Ihnen verbunden. Dies hat zur Folge, dass dieses Kapital verzinst und auch zurückgezahlt sprich getilgt werden muss. Und das auch dann, wenn es Ihre Finanzlage im Moment gerade nicht zulässt.
Nach der Dauer der Kapitalüberlassung lässt sich die Fremdfinanzierung in kurz-, mittel- und langfristige Fremdfinanzierung unterscheiden.

2.1 Die langfristige Fremdfinanzierung - Das langfristige Darlehen

Der Unterschied zwischen einem Darlehen und anderen Kreditformen besteht darin, dass der Kreditgeber das Darlehen erst nach Ablauf einer fest vereinbarten Laufzeit zurückfordern kann. Wenn eine Bank Überziehungen auf Ihrem Konto zulässt (Kontokorrent), so entstehen keine Darlehen, sondern nur offene Forderungen, da die Bank das Geld jederzeit zurückfordern kann.

Langfristige Darlehen (länger als 4 Jahre) sollten daher neben dem Eigenkapital immer zur Finanzierung des Anlagevermögens (Maschinen, Gebäude, etc.) und zur Finanzierung des dauernd gebundenen Umlaufvermögens, dem so genannten eisernen Bestand, eingesetzt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von der „goldenen Finanzierungsregel“. Sie verschafft Ihnen die nötige langfristige finanzielle Sicherheit und Stabilität und gewährleistet einen Fortgang der Produktion auch in umsatzschwachen Zeiten.

Wird diese Regel nicht befolgt, besteht die Gefahr, dass kurzfristige Kredite nicht verlängert (prolongiert) werden und Sie zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit unter Umständen gezwungen sind, Maschinen oder andere Anlagegüter zu verkaufen.

Der jeweils gültige Zinssatz für derartige Darlehen hängt vom Leitzins der Europäischen Zentralbank und vor allem von Ihren Besicherungsmöglichkeiten und Ihrem Verhandlungsgeschick ab. In der Regel liegen die Zinssätze der Geschäftsbanken für Darlehen über den subventionierten Zinssätzen der öffentlichen Förderinstitute. (s. auch öffentliche Fördermittel).

2.2 Die kurzfristige Fremdfinanzierung

  • der Lieferantenkredit
  • das Factoring
  • der Kontokorrentkredit

2.2.1 Der Lieferantenkredit – ein teurer Kredit!

Für die Warenfinanzierung können Sie unter Umständen zusätzlich Lieferantenkredite in Anspruch nehmen. Ein derartiger Lieferantenkredit kann durch die Vereinbarung eines Zahlungszieles vom Lieferanten gewährt werden, so z.B., wenn die Rechnung erst nach einer bestimmten Frist, z.B. nach 30 oder 60 Tagen, beglichen werden muss.
Der Kreditnehmer selbst stellt in der Regel keine Sicherheiten. Zur Sicherung seiner Forderungen behält sich der Lieferant das Eigentum an den gelieferten Sachen vor (Eigentumsvorbehalt).
Für den Lieferantenkredit wird - außer Sie geraten in Verzug - kein Zins gezahlt, dennoch ist er nicht kostenlos, weil bei Bar- oder fristgerechter Zahlung ein Skonto abgesetzt werden kann.
Geht man davon aus, dass man 3 % Skonto vom Rechnungsbetrag abziehen darf, wenn man sofort zahlt und nicht die 30 Tage Zahlungsziel ausschöpft, so beträgt die Zinsbelastung durch diesen Lieferantenkredit auf das Jahr bezogen 36 %.
Damit ist es sinnvoll schon zu Beginn des Unternehmens die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) für derartige Skontoabzüge mit der Beantragung von Betriebsmittelkrediten sicher zu stellen.

2.2.2 Der Kontokorrentkredit - zur Sicherung Ihrer Zahlungsbereitschaft

in Kontokorrentkredit ist ein Kredit, der von Ihnen je nach Bedarf, bis zur zugesagten Kreditlinie in Anspruch genommen werden kann.
Der Kontokorrentkredit ist ein kurzfristiger und von Seiten der Bank auch jederzeit kündbarer Kredit, der damit auch nur kurzfristigen Finanzierungsaufgaben dienen soll.
Kontokorrentkredite dienen somit lediglich der Finanzierung von Spitzenbelastungen (Lohn- und Mietzahlungen, Ausnutzung von Skonti).

2.2.3 Factoring - nicht nur für Umsatzmillionäre

Beim Factoring verkauft der Unternehmer Forderungen, die er durch Leistung gegenüber seinen Kunden erworben hat dem so genannten Factor. Der Vorteil für den Unternehmer ist darin zu sehen, dass er nicht auf die Bezahlung seiner Rechnungen warten muss, sondern er kann sofort über „Flüssiges“ verfügen. Der Factor finanziert dem Klienten die Forderungen voraus (Finanzierungsfunktion). Daneben besteht die Möglichkeit, sich beim Factor gegen Forderungsausfall zu versichern (Delkrederefunktion). Als drittes kann man auch sein komplettes Mahn- und Inkassowesen sowie die Debitorenbuchführung dem Factor (Dienstleistungsfunktion) übertragen.
Welche Kosten treten beim Factoring auf?
Zunächst werden die Forderungen bevorschusst, auf diese bevorschussten Forderungen verlangt der Factor Zinsen, die etwa denen eines Kontokorrent entsprechen. Für die Ausübung der Verwaltungsfunktion werden ca. 0,5 - 3% des Forderungsumsatzes einbehalten. Bei Übernahme des Delkredererisikos erheben die Factoringgesellschaften je nach Bonität des Drittschuldners und dem Anteil der dubiosen Forderungen am Umsatz eine Risikoprämie in Höhe von 0,2 - 1,2% der Rechnungssumme.
Welche weiteren Vorteile ergeben sich aus einem Factoringvertrag?

  • Bessere Zahlungsbedingungen durch das Image eines Sofortzahlers
  • Skontoerträge
  • Outsourcing von Buchhaltung, Mahn und Inkassowesen

LinkTipp: www.factoring.de

3. Öffentliche Förderprogramme

(Öffentliche Förderprogramme)

Eine weitere Möglichkeit den Kapitalbedarf zu decken, sind öffentliche Finanzhilfen.

Äußerlich unterscheiden sich die öffentlichen Finanzhilfen nicht von Geschäftsbankendarlehen - in aller Regel müssen Sie auch dieses Kapital sowohl verzinsen als auch zurückzahlen. Der Vorteil der öffentlichen Förderprogramme liegt vor allem in den Kreditkonditionen. Öffentliche Förderprogramme sind zinsgünstiger, Sie haben meist eine längere Laufzeit, Sie bieten bessere Tilgungsmodalitäten und Sie kommen - und das ist das entscheidende - zum Teil ohne Sicherheiten aus. Denn nicht die Finanzierung stellt das eigentliche Problem einer Existenzgründung dar, sondern die Besicherun

 

Wie bekomme ich einen öffentlichen Kredit?

„Anlaufstelle“ ist Ihre Hausbank. Gelingt es Ihnen, den Sachbearbeiter Ihrer Bank von Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen, leitet dieser die ausgefüllten Anträge an die Förderinstitute weiter. Dort wird der Antrag auf seine Förderungswürdigkeit geprüft. Als Entscheidungshilfe holen sich die Förderinstitute ein Gutachten einer fachkundigen Stelle (IHK, Handwerkskammer oder Fachverband) ein. Bei Bewilligung der Anträge erhalten Sie nach ca. 4 bis 8 Wochen die Zusage.

Für die Bewilligung dieser Mittel sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Kaufmännische und berufliche (fachliche) Qualifikation
  • Geschäftsführungsbefugnis bei einer tätigen Beteiligung
  • Vorbeginnklausel - Öffentliche Fördermittel müssen grundsätzlich vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Es dürfen vor Antragstellung keine finanziellen Verpflichtungen (z.B. Miet- oder Kaufverträge) eingegangen werden!
  • Für das Existenzgründungsvorhaben sind vorhandene Eigenmittel in angemessenem Umfang einzusetzen. (s.a. 3.1. Eigenkapital)

Gefördert werden Neugründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen

 

Investitionsförderung

Gefördert werden Investitionen in Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Gebäude, Kauf- bzw. Übernahmepreis bei Beteiligung bzw. Geschäftsübernahme sowie Waren- und Materialbestände

 

Betriebsmittelförderung

Betriebsmittel werden in separaten Darlehen anteilig berücksichtigt. Üblicherweise wird der Betriebsmittelbedarf von drei Monaten anerkannt.

Auf die Finanzhilfen besteht kein Rechtsanspruch. Im Zusammenspiel zwischen Sachbearbeitern von Banken, Förderinstituten, Kammern und Verbänden stellt für Sie die Hausbank, genauer der Sachbearbeiter, die größte Hürde dar. Denn im Gegensatz zu Ihnen verfolgt der Sachbearbeiter ein ganz anderes Ziel. Er möchte Risiko vermeiden.

Merke: Ein Bankgespräch ist immer ein Verkaufsgespräch und das Produkt, das Sie verkaufen wollen ist Ihre Geschäftsidee bzw. Ihr Konzept.

 

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