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Rentabilitätsvorschau

Bevor Sie sich Gedanken über die Finanzierung Ihres Kapitalbedarfs machen, sollten Sie berechnen, ob sich Ihre selbständige Existenz auch auf Dauer lohnt.
Zur Aufstellung der Rentabilitätsvorschau können Sie nun zwei unterschiedliche Wege beschreiten:
Sie rechnen von „unten nach oben“, d.h. Sie addieren zum ermittelten Mindestgewinn die betrieblichen Kosten sowie den Wareneinsatz und ermitteln so den Mindestumsatz
oder
Sie prognostizieren anhand von Statistiken und Branchenvergleichszahlen einen Jahresumsatz und berechnen dann durch Abzug des Wareneinsatzes und der betrieblichen Kosten den möglichen Gewinn.

 

Tipp: Bei der Berechnung Ihrer Planzahlen sollten Sie immer vom Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht ausgehen. Ein Kaufmann schätzt seine Umsätze eher zu gering und die Kosten eher zu hoch ein als umgekehrt.

Verfahren 1 – Mindestgewinnverfahren

Neben dem Mindestgewinn müssen Sie nun auch die laufenden Kosten pro Jahr kalkulieren. Ermitteln Sie möglichst genau die Hauptkostenarten, dies sind z.B. im Einzelhandel die Miete, die Personalkosten, bei einem hohen Anteil des Fremdkapitals auch Zinsen und in der Anlaufphase die Werbekosten und die weiteren Kostenarten, wie Versicherung, Kfz-Kosten und dergleichen. Hier können Sie teilweise auf statistische Durchschnittswerte und allgemeine Branchendaten zurückgreifen.
Veranschlagen Sie auch die sog. kalkulatorischen Kosten. Denken Sie auch an die Abschreibungen, die kalkulatorische Miete für Ihre eigengenutzten Räume etc.
Durch die Addition „Gewinn plus Kosten“ können Sie nun den Rohertrag errechnen. Sofern Sie als Dienstleister gründen (also keinen Wareneinsatz benötigen), hätten Sie nun bereits den geforderten Mindestumsatz ermittelt. Bei der Gründung als Handwerker oder als Handels-unternehmen müssen Sie noch den Wareneinsatz ermitteln. Den Wareneinsatz können Sie mit Hilfe der so genannten Handelspanne (Prozentsatz) berechnen. Neben den Besonderheiten der jeweiligen Branche ist die Handelsspanne auch von Ihren Einkaufsbedingungen, Ihren Rabattgewährungen an Kunden etc. abhängig.

Der Mindestumsatz berechnet sich jetzt wie folgt:

Rohertrag (Mindestgewinn + Summe Kosten) *100 = Mindestumsatz Handelsspanne

Bei einem Mindestgewinn von T€ 60 pro Jahr, Kosten in der Höhe von T€ 80 und einer Handelsspanne von 40% ergibt sich dann ein Netto-Mindestumsatz von T€ 350, bzw. ein Brutto- Mindestumsatz von T€ 350 * 1,19 (Umsatzsteuer) von T€ 416,5.

Dieser Umsatz ist also mindestens nötig um Ihre privaten Kosten zudecken und die Tilgung der Kredite zu erwirtschaften.

Inwieweit sich dieser hochgerechnete Mindestumsatz auch tatsächlich realisieren lässt, lässt sich durch das 2. Verfahren bestimmen.

Verfahren 2 - Statistische Schätzung

Im Gegensatz zu Verfahren 1 ist hier nicht der Gewinn Ausgangspunkt der Berechnung, sondern die Schätzung Ihres Jahresumsatzes.
Der Jahresumsatz eines Handelsunternehmens lässt sich recht gut durch die Verwendung von Statistiken ermitteln. So weist das statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland sämtliche Ausgaben eines 4-Personen-Haushaltes pro Jahr aus. Ermittelt man dann noch die Zahl der potentiellen Käufer im Einzugsgebiet, gelangt man auf einfache Weise zu einem Näherungswert für den Jahresumsatz.

 

Ein Beispiel soll das verdeutlichen:
Geplant ist die Gründung eines Sporteinzelhandels in einer Kreisstadt (40.000 Einwohner). Das Jahrbuch weist Ausgaben eines 4-Personenhaushaltes mit mittleren Einkommen von 600 € für Sport- und Campingartikel sowie Sportveranstaltungen pro Jahr aus. Rund 70% dieser Ausgaben entfallen auf unser Sortiment. Es verbleiben also ca. 360 € pro Familie und Jahr. Leider wird nicht jeder diese Ausgaben bei uns tätigen. Ca. 85% dieser Kaufkraft verlieren wir an die Konkurrenz, an Supermärkte oder an den Versandhandel. Der mögliche Umsatz lässt sich jetzt wie folgt berechnen:

40.000 Einwohner

= ca

   10.

000

Familien

Ausgabe pro Familie und Jahr 360 €

=

3.600

.000

Kaufkraftabfluss 85%

=

3.060

.000

Differenz

=

  540

.000



Diese Differenz von hier € 540.000 bildet einen ersten Anhaltspunkt für den geplanten Umsatz. Bei der Realisierung dieses geschätzten Umsatzes spielt neben der Lage und Größe der Geschäftsräume auch Ihr persönlicher Einsatz eine entscheidende Rolle.

Auch Dienstleister sollten, ausgehend vom veranschlagten Honorar, ermitteln, welche Umsätze beim möglichen Auslastungsgrad der Arbeitszeit realistisch sind. Ein Auslastungsgrad von mehr als 60% dürfte für die Zeit nach der Anlaufphase kaum auf Dauer möglich sein. Denn neben der eigentlichen Tätigkeit müssen Sie auch Verkaufsgespräche führen, Ihr Büro in Schuss halten, Rechnungen schreiben, selbige bezahlen oder sich weiterbilden. Ein Auslastungsgrad von 40% ist realistisch.

Ob im Handwerk, Handel oder Dienstleistungsgewerbe - Umsätze sind kein Gewinn. Mit Hilfe des "Lexware existenzgruenders" können Sie nun Ihren Gewinn (Umsatz - Aufwand) berechnen.

Ist der Gewinn ausreichend - liegt er deutlich über Ihrem ermittelten Mindestgewinn, stellt sich im Anschluss die zentrale Frage, mit welchen Finanzquellen finanziere ich meinen Kapitalbedarf?

 

Lesen Sie hier weiter wie man den Kapitalbedarf finanziert!