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Sicherheiten

Fremdkapital, und dazu zählen auch öffentliche Fördermittel, sind in der Regel „banküblich“ abzusichern. Als Sicherheit akzeptieren die Banken von Aktien bis Grundschulden alles, was einen Marktwert besitzt. Allerdings erfolgt die Bewertung der Sicherheiten mit ordentlichen Risikoabschlägen, wie folgende Tabelle zeigt:

Kreditsicherungsmöglichkeiten

Art der Sicherheit

Wertansatz

Grundschulden

bis zu 80% des Beleihungswertes (bei gewerblichen Objekten max. 60%)

Lebensversicherung

Rückkaufswert (entspricht der Summe der bisherigen Einzahlungen abzüglich Verwaltungsaufwand etc.)

Bausparverträge

Angespartes Guthaben plus Zinsen

Festgelder

in voller Höhe

Sparguthaben

in voller Höhe

Festverzinsliche Wertpapiere

in der Regel 80% des Kurswertes

Aktien

bei inländischen Standartwerten 50% des Kurswertes

Sicherungsübereignung

in der Regel. 60% des Nettoanschaffungswertes abzüglich prozentualer Abschreibung

Forderungsabtretung

in der Regel 50% des Forderungsbestandes



1. Besicherungsalternative – Kapital für Gründung, Haftungsfreistellung und Bürgschaftsbank

Bei der richtigen Auswahl der Fördermittel kann man das Besicherungsproblem auch auf eine andere Weise mindern. Denn die meisten Förderinstitute haben in der Vergangenheit erkannt, dass nicht die Finanzierung des Kapitalbedarfs für den Existenzgründer das Problem darstellt, sondern die Bereitstellung der Sicherheiten. Im Zuge dessen wurden die Förderprogramme dahingehend geändert, dass die Geschäftsbanken zumindest zum Teil aus dem Risiko bzw. aus der Haftung genommen werden können. Diese Programmergänzung nennt sich Haftungsfreistellung, die sich jedoch nur zu max. 80% auf die beantragten Fördermittel auswirkt. Eine Alternative dazu ist das Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Kapital für Gründung. Dabei verzichtet das Institut bei der Vergabe der Fördermittel gänzlich auf dingliche Sicherheiten. Allerdings kann durch dieses Förderprogramm nur ein Teil von ca. 25% des Sachinvestitionsbedarfs finanziert werden. Zudem muss der Gründer 15% Eigenkapital nachweisen. Eine dritte Möglichkeit eröffnet sich durch die Inanspruchnahme der Bürgschaftsbank. Ähnlich der Funktion eines Bürgen übernimmt die Bürgschaftsbank Teile des Kreditausfallrisikos (max. 80%) und entlastet damit die Hausbank. Am Ende bleibt für die Hausbank aber immer ein Restrisiko.

 

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