Jede Unternehmensgründung schafft durchschnittlich 3 Vollzeitarbeitsplätze. Der Effekt der Gründungen auf den Arbeitsmarkt könnte größer sein - wäre da nicht die Angst vieler Jungunternehmer vor dem strengen Kündigungsschutz in Deutschland. Sie hält viele Gründer von einer Mitarbeitereinstellung ab. Diese Angst ist unbegründet.
Strenge Arbeitsschutzgesetze
Deutschland steht zu Recht in dem Ruf, sehr strenge Arbeitsschutzgesetze zu haben. Das geben viele Unternehmen als einen wichtigen Grund für Zurückhaltung bei der Einstellung von Mitarbeitern an. Auch hohe Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schrecken gerade Gründer ab, ihr Geschäft schnell auszuweiten und die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. Hohe Ausgaben für Abfindungen oder Gehaltszahlungen für unfähige Mitarbeiter kann sich kein junges Unternehmen erlauben.
Freiräume für kleine Unternehmen
Diese Angst ist unbegründet - zumindest für die meisten der Existenzgründer. So sind z. B. kleine Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern durch Zwangsabgaben (Umlageverfahren U1 und U2) gegen hohe Lohnfortzahlungskosten versichert. Dem Arbeitgeber werden dann bis zu 80 % der angefallenen Lohnfortzahlung erstattet. Selbst die strengen Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes gelten nicht für alle. Auf Unternehmen mit 10 oder weniger Mitarbeitern treffen diese Regelungen nur stark eingeschränkt zu (§ 23 KSchG).
Flexibilität bleibt
Angenommen, ein Unternehmen beschäftigt 2 Jahre nach der Gründung weniger als 11 Mitarbeiter. Es kann diese zwar nicht willkürlich entlassen. Bei einem Umsatzrückgang erspart sich der Unternehmer jedoch eine ärgerliche Sozialauswahl und teure Abfindungen. Damit steht der weiteren Entwicklung nach dem erfolgreichen Start kein großes, mit Mitarbeitern verbundenes Kostenrisiko mehr im Weg. Die notwendige Flexibilität bleibt erhalten.
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(Quelle: KfW/ZEW-Gründungspanels 2010)