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		<title>Lexstart.de: Aktuelle News</title>
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		<description>Aktuelle News von Lexstart.de</description>
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			<title>Lexstart.de: Aktuelle News</title>
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		<lastBuildDate>Wed, 01 Feb 2012 10:42:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Steuererklärung: Die Anlage EÜR bleibt Pflicht</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/steuererklaerung-die-anlage-euer-bleibt-pflicht.html</link>
			<description> &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Viele Existenzgründer ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Das Finanzamt erkennt dies nur an, wenn die Anlage EÜR der Steuerklärung beigefügt ist. Dagegen hatte ein Kleinunternehmer geklagt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt darüber entschieden. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
Die Einnahme-Überschussrechnung bringt für viele Kleinunternehmer erhebliche verwaltungstechnische Vorteile. Diese werden teilweise zunichte gemacht, weil die Finanzämter das Ausfüllen der sog. Anlage EÜR verlangen. Darin werden die entstandenen Kosten nach Gruppen sortiert. Das ermöglicht den Finanzämtern eine einfache Kontrolle und die Entdeckung von Verdachtsfällen. &lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Der Fall &lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR wird nicht im Einkommensteuergesetz geregelt, sondern in § 60 Abs. 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Diese Tatsache war die Grundlage für die Klage eines Kleinunternehmers, der den Aufwand zur Erstellung des Formulars sparen wollte. &lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Die Entscheidung&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
 Das zuständige Finanzgericht hatte dem Steuerzahler noch Recht gegeben. Der Bundesfinanzhof vertritt jedoch eine andere Auffassung. In einem Urteil vom November 2011 hat er die Pflicht zum Ausfüllen der Anlage EÜR für rechtens erklärt. Also bleibt den Kleinunternehmern und damit auch vielen Existenzgründern der Aufwand nicht erspart. Die Anlage kann nur dann richtig ausgefüllt werden, wenn die Kosten im Laufe des Jahres nach den Gruppierungen des Formulars gebucht werden.&lt;br /&gt;
 &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Fazit &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit zur Entbürokratisierung der Verwaltung junger und kleiner Unternehmen wurde vertan. </description>
			<content:encoded><![CDATA[ <span style="font-weight: bold;">Viele Existenzgründer ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Das Finanzamt erkennt dies nur an, wenn die Anlage EÜR der Steuerklärung beigefügt ist. Dagegen hatte ein Kleinunternehmer geklagt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt darüber entschieden. </span>
Die Einnahme-Überschussrechnung bringt für viele Kleinunternehmer erhebliche verwaltungstechnische Vorteile. Diese werden teilweise zunichte gemacht, weil die Finanzämter das Ausfüllen der sog. Anlage EÜR verlangen. Darin werden die entstandenen Kosten nach Gruppen sortiert. Das ermöglicht den Finanzämtern eine einfache Kontrolle und die Entdeckung von Verdachtsfällen. 
<p style="font-weight: bold;">Der Fall </p>
Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR wird nicht im Einkommensteuergesetz geregelt, sondern in § 60 Abs. 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Diese Tatsache war die Grundlage für die Klage eines Kleinunternehmers, der den Aufwand zur Erstellung des Formulars sparen wollte. 
<p style="font-weight: bold;">Die Entscheidung</p>
 Das zuständige Finanzgericht hatte dem Steuerzahler noch Recht gegeben. Der Bundesfinanzhof vertritt jedoch eine andere Auffassung. In einem Urteil vom November 2011 hat er die Pflicht zum Ausfüllen der Anlage EÜR für rechtens erklärt. Also bleibt den Kleinunternehmern und damit auch vielen Existenzgründern der Aufwand nicht erspart. Die Anlage kann nur dann richtig ausgefüllt werden, wenn die Kosten im Laufe des Jahres nach den Gruppierungen des Formulars gebucht werden.
 <span style="font-weight: bold;">Fazit </span>
Eine Möglichkeit zur Entbürokratisierung der Verwaltung junger und kleiner Unternehmen wurde vertan. ]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 21:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>90 Professuren für Entrepreneurship</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/90-professuren-fuer-entrepreneurship.html</link>
			<description> &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Noch 1998 gab es in Deutschland nur 1 einzigen Lehrstuhl, der sich mit Unternehmensgründungen und Unternehmerschaft beschäftigte. Mittlerweile umfasst die Liste von Entrepreneurship-Professuren an deutschen Hochschulen 90 Namen. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
Existenzgründungen aus dem Hochschulbereich heraus sind verantwortlich für die erfolgreiche Umsetzung vieler anspruchsvoller Geschäftsideen. Damit diese Entwicklung weiter fortschreiten kann, müssen die Universitäten Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter neben der fachlichen Ausbildung intensiv auf die selbstständige Tätigkeit vorbereiten. Das übernehmen u. a. die jetzt 90 Lehrstühle, die sich mit Gründungen und Unternehmertum beschäftigen.&lt;br /&gt;
 Aber: Der erfreuliche Anstieg der Entrepreneurship-Professuren in den letzten 12 Jahren ist verglichen mit den USA noch immer nicht ausreichend. Dort gibt es mehr als 400 solcher Einrichtungen.&lt;br /&gt;
 Der Förderkreis Gründungs-Forschung e. V. (FGF) mit Sitz in Bonn hat als Ziel, die Einrichtung solcher Lehrstühle an deutschen Hochschulen zu unterstützen. Der Verein hat die 90 bestehenden Lehrstühle in einer Liste zusammengefasst. &lt;br /&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;link http://www.fgf-ev.de/DWD/_111327/upload/media_4615.pdf - external-link-new-window &quot;Opens external link in new window&quot;&gt;Hier finden Sie die Liste&lt;/link&gt; &lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[ <span style="font-weight: bold;">Noch 1998 gab es in Deutschland nur 1 einzigen Lehrstuhl, der sich mit Unternehmensgründungen und Unternehmerschaft beschäftigte. Mittlerweile umfasst die Liste von Entrepreneurship-Professuren an deutschen Hochschulen 90 Namen. </span>
Existenzgründungen aus dem Hochschulbereich heraus sind verantwortlich für die erfolgreiche Umsetzung vieler anspruchsvoller Geschäftsideen. Damit diese Entwicklung weiter fortschreiten kann, müssen die Universitäten Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter neben der fachlichen Ausbildung intensiv auf die selbstständige Tätigkeit vorbereiten. Das übernehmen u. a. die jetzt 90 Lehrstühle, die sich mit Gründungen und Unternehmertum beschäftigen.
 Aber: Der erfreuliche Anstieg der Entrepreneurship-Professuren in den letzten 12 Jahren ist verglichen mit den USA noch immer nicht ausreichend. Dort gibt es mehr als 400 solcher Einrichtungen.
 Der Förderkreis Gründungs-Forschung e. V. (FGF) mit Sitz in Bonn hat als Ziel, die Einrichtung solcher Lehrstühle an deutschen Hochschulen zu unterstützen. Der Verein hat die 90 bestehenden Lehrstühle in einer Liste zusammengefasst. 
<ul><li><link http://www.fgf-ev.de/DWD/_111327/upload/media_4615.pdf - external-link-new-window "Opens external link in new window">Hier finden Sie die Liste</link> </li></ul>]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 20:58:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Das ändert sich 2012</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/das-aendert-sich-2012.html</link>
			<description> &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Neue Namen, neue Zuschussbedingungen, neue Beiträge: 2012 ändert sich bei der Existenzgründung viel Bewährtes, meist zum Nachteil für potenzielle Gründer. Aber es gibt auch gute Nachrichten zum Jahresstart: Förderung von Sozialunternehmen, stabile Künstlersozialabgabe. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Neue Namen für bewährte Förderprogramme&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Die KfW-Bankengruppe hat ihre 2 Gründerkredite in die ERP-Programme eingegliedert. Daher ändern sich die Namen: &quot;KfW-Gründerkredit - Startgeld&quot; wird zu &quot;ERP-Gründerkredit - Startgeld&quot;. &quot;KfW-Gründerkredit - Universell&quot; wird zu &quot;ERP-Gründerkredit - Universell&quot;. Die Bedingungen und das Antragsverfahren bleiben gleich. &lt;br /&gt;
&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Sozialunternehmen werden gefördert&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Die KfW-Bankengruppe fördert Unternehmen mit einem innovativen Geschäftsmodell zur Lösung gesellschaftspolitischer Probleme mit maximal 200.000 EUR. Voraussetzung: Die Unternehmen müssen bereits erfolgreich gegründet sein und sollen die Fördermittel für eine Expansion verwenden. &lt;br /&gt;
&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Bedingungen für Gründungszuschuss geändert&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Der Bundespräsident muss das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt noch unterzeichnen. Danach treten neue Regelungen für den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur für arbeitslose Existenzgründer in Kraft. Die Gewährung durch die Arbeitsagentur ist dann eine Kann-Regelung, der Arbeitslose hat keinen Anspruch darauf. Außerdem wird die Leistung gekürzt: Der Gesetzgeber kürzt die 1. Phase der Zahlungen (Arbeitslosengeld + 300 EUR/Monat) von 9 auf 6 Monate. Die 2. Phase (300 EUR/Monat Zuschuss zur Sozialversicherung) wird von 6 auf 9 Monate verlängert. Der Gründer verliert also 3 Monate Arbeitslosengeld. &lt;br /&gt;
&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Beiträge zur Arbeitslosenversicherung steigen&lt;/span&gt;&lt;br /&gt; Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann von Existenzgründern zur persönlichen Absicherung genutzt werden. Sie zahlen als Gründer den halben Beitragssatz, der sich ab 2012 an der vollen Bezugsgröße orientiert. In den neuen Bundesländern liegt der Beitragssatz dann bei 50 % von 67,20 EUR/Monat (Bezugsgröße 2.240 EUR). In den alten Bundesländern werden 50 % von 78,75 EUR/Monat fällig (Bezugsgröße 2.625 EUR). &lt;br /&gt;
&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;Keine Änderung bei der Künstlersozialabgabe&lt;/span&gt;&lt;br /&gt; Engagieren Unternehmen selbstständig tätige Künstler, müssen die Unternehmen eine Abgabe in Höhe von 3,9 % der Honorare, Kaufpreise oder Gagen zahlen. Dass dieser Betrag 2012 stabil bleibt, verbessert die Marktchancen der Gründer im Kunstbetrieb und ist daher eine gute Nachricht. </description>
			<content:encoded><![CDATA[ <span style="font-weight: bold;">Neue Namen, neue Zuschussbedingungen, neue Beiträge: 2012 ändert sich bei der Existenzgründung viel Bewährtes, meist zum Nachteil für potenzielle Gründer. Aber es gibt auch gute Nachrichten zum Jahresstart: Förderung von Sozialunternehmen, stabile Künstlersozialabgabe. </span>
<span style="text-decoration: underline;">Neue Namen für bewährte Förderprogramme</span><br />Die KfW-Bankengruppe hat ihre 2 Gründerkredite in die ERP-Programme eingegliedert. Daher ändern sich die Namen: &quot;KfW-Gründerkredit - Startgeld&quot; wird zu &quot;ERP-Gründerkredit - Startgeld&quot;. &quot;KfW-Gründerkredit - Universell&quot; wird zu &quot;ERP-Gründerkredit - Universell&quot;. Die Bedingungen und das Antragsverfahren bleiben gleich. 
<span style="text-decoration: underline;">Sozialunternehmen werden gefördert</span><br />Die KfW-Bankengruppe fördert Unternehmen mit einem innovativen Geschäftsmodell zur Lösung gesellschaftspolitischer Probleme mit maximal 200.000 EUR. Voraussetzung: Die Unternehmen müssen bereits erfolgreich gegründet sein und sollen die Fördermittel für eine Expansion verwenden. 
<span style="text-decoration: underline;">Bedingungen für Gründungszuschuss geändert</span><br />Der Bundespräsident muss das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt noch unterzeichnen. Danach treten neue Regelungen für den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur für arbeitslose Existenzgründer in Kraft. Die Gewährung durch die Arbeitsagentur ist dann eine Kann-Regelung, der Arbeitslose hat keinen Anspruch darauf. Außerdem wird die Leistung gekürzt: Der Gesetzgeber kürzt die 1. Phase der Zahlungen (Arbeitslosengeld + 300 EUR/Monat) von 9 auf 6 Monate. Die 2. Phase (300 EUR/Monat Zuschuss zur Sozialversicherung) wird von 6 auf 9 Monate verlängert. Der Gründer verliert also 3 Monate Arbeitslosengeld. 
<span style="text-decoration: underline;">Beiträge zur Arbeitslosenversicherung steigen</span><br /> Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann von Existenzgründern zur persönlichen Absicherung genutzt werden. Sie zahlen als Gründer den halben Beitragssatz, der sich ab 2012 an der vollen Bezugsgröße orientiert. In den neuen Bundesländern liegt der Beitragssatz dann bei 50 % von 67,20 EUR/Monat (Bezugsgröße 2.240 EUR). In den alten Bundesländern werden 50 % von 78,75 EUR/Monat fällig (Bezugsgröße 2.625 EUR). 
<span style="text-decoration: underline;">Keine Änderung bei der Künstlersozialabgabe</span><br /> Engagieren Unternehmen selbstständig tätige Künstler, müssen die Unternehmen eine Abgabe in Höhe von 3,9 % der Honorare, Kaufpreise oder Gagen zahlen. Dass dieser Betrag 2012 stabil bleibt, verbessert die Marktchancen der Gründer im Kunstbetrieb und ist daher eine gute Nachricht. ]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 20:55:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Im Bundestag bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Start-up-Unternehmen gefordert</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/im-bundestag-bessere-finanzierungsmoeglichkeiten-fuer-start-up-unternehmen-gefordert.html</link>
			<description>&lt;p style=&quot;MARGIN: 0cm 0cm 6pt; FONT-SIZE: 10px&quot;&gt;&lt;span style=&quot;LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 12px&quot;&gt;&lt;b&gt;Junge Unternehmen haben in Deutschland nur sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Zu diesem Ergebnis kommt die Enquetekommission &quot;Internet und digitale Gesellschaft&quot; beim Thema &quot;Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt&quot;. Jetzt ist auch der Bundestag im Bild.&lt;/b&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;MARGIN: 0cm 0cm 6pt; FONT-SIZE: 12px&quot;&gt;&lt;span style=&quot;FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;&quot;&gt;Die Banken bieten Finanzierungsmodelle an, die für junge Unternehmen und Existenzgründungen nicht geeignet sind. Die Lücke bei der Beschaffung von Fremdkapital für neue Unternehmen muss Risikokapital schließen. Das zumindest ist die Meinung von Heiko Hebig (SPIEGELnet GmbH) und Frederic Hanika (Software AG). Daraus folgt: Die Regierung muss risikokapitalfinanzierte Finanzierungsmodelle nachhaltig fördern.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;span style=&quot;LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 12px&quot;&gt;Während der Anhörung durch die Enquetekommission wurde Frankreich als positives Beispiel genannt. Wohlhabende, die in Wagniskapital investieren, erhalten dort Steuererleichterungen. Dies hat in unserem Nachbarland zur Gründung von mehr Fonds geführt, die Existenzgründungen mit Risikokapital versorgen. Ob – wie gefordert – so etwas auch in Deutschland durchzusetzen ist, muss die Zukunft zeigen. Bis dahin werden noch viele Existenzgründer mit einer soliden Finanzierung ihres Vorhabens kämpfen müssen.&lt;/span&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 6pt; FONT-SIZE: 10px"><span style="LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 12px"><b>Junge Unternehmen haben in Deutschland nur sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Zu diesem Ergebnis kommt die Enquetekommission &quot;Internet und digitale Gesellschaft&quot; beim Thema &quot;Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt&quot;. Jetzt ist auch der Bundestag im Bild.</b></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 6pt; FONT-SIZE: 12px"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;">Die Banken bieten Finanzierungsmodelle an, die für junge Unternehmen und Existenzgründungen nicht geeignet sind. Die Lücke bei der Beschaffung von Fremdkapital für neue Unternehmen muss Risikokapital schließen. Das zumindest ist die Meinung von Heiko Hebig (SPIEGELnet GmbH) und Frederic Hanika (Software AG). Daraus folgt: Die Regierung muss risikokapitalfinanzierte Finanzierungsmodelle nachhaltig fördern.</span></p>
<span style="LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 12px">Während der Anhörung durch die Enquetekommission wurde Frankreich als positives Beispiel genannt. Wohlhabende, die in Wagniskapital investieren, erhalten dort Steuererleichterungen. Dies hat in unserem Nachbarland zur Gründung von mehr Fonds geführt, die Existenzgründungen mit Risikokapital versorgen. Ob – wie gefordert – so etwas auch in Deutschland durchzusetzen ist, muss die Zukunft zeigen. Bis dahin werden noch viele Existenzgründer mit einer soliden Finanzierung ihres Vorhabens kämpfen müssen.</span>]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 09:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Anhebung der Verdienstgrenzen bei Minijobs geplant</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/anhebung-der-verdienstgrenzen-bei-minijobs-geplant.html</link>
			<description>&lt;p style=&quot;MARGIN: 0cm 0cm 6pt&quot;&gt;&lt;span style=&quot;LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 12px&quot;&gt;&lt;b&gt;Viele Existenzgründer nutzen für Arbeitsspitzen flexible Beschäftigungsmodelle wie z.B den Minijob. Die Bundesregierung plant nun, die Grenzen für den Minijob und die Gleitzonenbeschäftigung zu erhöhen. Das gibt dem Arbeitgeber zwar mehr Spielraum, aber es ist auch mit bürokratischem Aufwand verbunden.&lt;/b&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;MARGIN: 0cm 0cm 6pt&quot;&gt;&lt;b style=&quot;mso-bidi-font-weight: normal&quot;&gt;&lt;span style=&quot;FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;&quot;&gt;Die Änderungen: Erhöhung der Verdienstgrenzen&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;MARGIN: 0cm 0cm 6pt&quot;&gt;&lt;span style=&quot;FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;&quot;&gt;Zunächst die gute Nachricht: Die Verdienstgrenze für Minijobber soll von 400 EUR auf 450 EUR pro Monat heraufgesetzt werden. Die Grenze bei der Gleitzone soll von bisher 400,01 – 800 EUR auf 450,01 – 850 oder gar 900 EUR steigen. Damit kann der Gründer die Fähigkeiten seines Arbeitnehmers etwas besser nutzen. Die „gefährliche“ Grenze, ab der er die Mitarbeiterentlohnung nicht mehr pauschal versteuern und sozialversichern kann, wird nicht mehr so schnell erreicht. Damit trägt der Gesetzentwurf auch der Lohnentwicklung der letzten Jahre Rechnung. Die 400-EUR-Grenze besteht seit dem Jahr 2003.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;MARGIN: 0cm 0cm 6pt&quot;&gt;&lt;b style=&quot;mso-bidi-font-weight: normal&quot;&gt;&lt;span style=&quot;FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;&quot;&gt;Mehr Bürokratie&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;MARGIN: 0cm 0cm 6pt&quot;&gt;&lt;span style=&quot;FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;&quot;&gt;Gleichzeitig gibt es Änderungen im Minijob bezüglich der Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge. Bisher konnte der Minijobber entscheiden, ob er die pauschalen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers um einen eigenen Anteil aufstockt und damit zumindest Anwartschaften auf eine geringe Rente erwirbt. Da das bisher nur eine kleine Minderheit aller Minijobber tut, will der Gesetzgeber die Entscheidungssituation umkehren. Jetzt soll der Minijobber einen Antrag stellen, wenn er nicht aufstocken will. Die Verwaltung der in Massen zu erwartenden Anträge soll der Arbeitgeber handhaben. Damit steigt der bürokratische Aufwand für ein Minijob-Arbeitsverhältnis gerade für Existenzgründer mit geringem Beschäftigungsbedarf enorm. Die Veränderungen betreffen auch Beschäftigte in der bisherigen Gleitzone von 400 bis 800 EUR (dann 450 – 850 EUR).&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;MARGIN: 0cm 0cm 6pt&quot;&gt;&lt;b style=&quot;mso-bidi-font-weight: normal&quot;&gt;&lt;span style=&quot;FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;&quot;&gt;Umsetzungstermin noch offen&lt;/span&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
&lt;span style=&quot;LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;&quot;&gt;Die Umsetzung der Gesetzesänderungen soll in 2012 erfolgen. Der früheste Termin ist wohl der 1. April 2012, wahrscheinlicher ist aber ein Termin zur Jahresmitte.&lt;/span&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 6pt"><span style="LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 12px"><b>Viele Existenzgründer nutzen für Arbeitsspitzen flexible Beschäftigungsmodelle wie z.B den Minijob. Die Bundesregierung plant nun, die Grenzen für den Minijob und die Gleitzonenbeschäftigung zu erhöhen. Das gibt dem Arbeitgeber zwar mehr Spielraum, aber es ist auch mit bürokratischem Aufwand verbunden.</b></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 6pt"><b style="mso-bidi-font-weight: normal"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;">Die Änderungen: Erhöhung der Verdienstgrenzen</span></b></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 6pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;">Zunächst die gute Nachricht: Die Verdienstgrenze für Minijobber soll von 400 EUR auf 450 EUR pro Monat heraufgesetzt werden. Die Grenze bei der Gleitzone soll von bisher 400,01 – 800 EUR auf 450,01 – 850 oder gar 900 EUR steigen. Damit kann der Gründer die Fähigkeiten seines Arbeitnehmers etwas besser nutzen. Die „gefährliche“ Grenze, ab der er die Mitarbeiterentlohnung nicht mehr pauschal versteuern und sozialversichern kann, wird nicht mehr so schnell erreicht. Damit trägt der Gesetzentwurf auch der Lohnentwicklung der letzten Jahre Rechnung. Die 400-EUR-Grenze besteht seit dem Jahr 2003.</span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 6pt"><b style="mso-bidi-font-weight: normal"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;">Mehr Bürokratie</span></b></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 6pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;">Gleichzeitig gibt es Änderungen im Minijob bezüglich der Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge. Bisher konnte der Minijobber entscheiden, ob er die pauschalen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers um einen eigenen Anteil aufstockt und damit zumindest Anwartschaften auf eine geringe Rente erwirbt. Da das bisher nur eine kleine Minderheit aller Minijobber tut, will der Gesetzgeber die Entscheidungssituation umkehren. Jetzt soll der Minijobber einen Antrag stellen, wenn er nicht aufstocken will. Die Verwaltung der in Massen zu erwartenden Anträge soll der Arbeitgeber handhaben. Damit steigt der bürokratische Aufwand für ein Minijob-Arbeitsverhältnis gerade für Existenzgründer mit geringem Beschäftigungsbedarf enorm. Die Veränderungen betreffen auch Beschäftigte in der bisherigen Gleitzone von 400 bis 800 EUR (dann 450 – 850 EUR).</span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 6pt"><b style="mso-bidi-font-weight: normal"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;">Umsetzungstermin noch offen</span></b></p>
<span style="LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;">Die Umsetzung der Gesetzesänderungen soll in 2012 erfolgen. Der früheste Termin ist wohl der 1. April 2012, wahrscheinlicher ist aber ein Termin zur Jahresmitte.</span>]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 09:12:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Anstieg der Unternehmensübergaben bis 2020 geschätzt</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/anstieg-der-unternehmensuebergaben-bis-2020-geschaetzt-1.html</link>
			<description>&lt;p style=&quot;MARGIN: 0cm 0cm 6pt&quot;&gt;&lt;span style=&quot;LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;&quot;&gt;&lt;b&gt;Die Anzahl der mittelständischen Unternehmen, die zur Übergabe anstehen, wird bis 2020 um etwa 20 % steigen. Das hat die Studie „Der Generationswechsel im Mittelstand vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ ergeben. Eine Chance für Existenzgründer, vor allem im Handwerk.&lt;/b&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 6pt"><span style="LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><b>Die Anzahl der mittelständischen Unternehmen, die zur Übergabe anstehen, wird bis 2020 um etwa 20 % steigen. Das hat die Studie „Der Generationswechsel im Mittelstand vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ ergeben. Eine Chance für Existenzgründer, vor allem im Handwerk.</b></span></p>]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 14:32:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Handwerk als „Goldgrube“?</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/handwerk-als-goldgrube-1.html</link>
			<description>&lt;span style=&quot;LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;&quot;&gt;&lt;b&gt;Die zulassungspflichtigen Handwerksunternehmen verzeichneten im 3. Quartal 2011 bei Umsatz und Beschäftigung einen Zuwachs (im Vergleich zum selben Quartal des Vorjahres). Ein gutes Zeichen auch für Existenzgründer? Die sollten genauer hinschauen, denn: Handwerk ist nicht gleich Handwerk.&lt;/b&gt;&lt;/span&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="LINE-HEIGHT: 115%; FONT-FAMILY: &quot;Arial&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><b>Die zulassungspflichtigen Handwerksunternehmen verzeichneten im 3. Quartal 2011 bei Umsatz und Beschäftigung einen Zuwachs (im Vergleich zum selben Quartal des Vorjahres). Ein gutes Zeichen auch für Existenzgründer? Die sollten genauer hinschauen, denn: Handwerk ist nicht gleich Handwerk.</b></span>]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 14:28:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Existenzgründung ist Thema im RKW-Kuratorium</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/existenzgruendung-ist-thema-im-rkw-kuratorium.html</link>
			<description> &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Das Kuratorium des Rationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft (RKW) beschäftigt sich in jährlichen Treffen mit einem wechselnden aktuellen Thema. In 2012 lautet es: Existenzgründung und Existenzsicherung. Mit dabei ist Ute Günther, Vorstand des Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. (BAND). Die Ergebnisse sind für Gründer sicherlich spannend. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
Das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft (RKW) ist ein Verein, der sich mit der Forschung zu Rationalisierungs- und Innovationsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen befasst. Im RKW-Kuratorium treffen sich alljährlich 50 Fachkräfte aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaft und Wissenschaft zur offenen Diskussion aktueller Themen. In der Vergangenheit waren das u. a. &quot;Die Zukunft des deutschen Mittelstands&quot; oder &quot;Mittelstand und Osteuropa&quot;. &lt;br /&gt;
In 2012 werden sich die Mitglieder des Kuratoriums mit &quot;Existenzgründung und Existenzsicherung&quot; beschäftigen. Die Diskussionsleitung hat Otmar Franz, Ehrenvorsitzender des Vorstands des Bundesvereins RKW e. V., inne. Zu den Kuratoriums-Mitgliedern gehören u. a. Bundesminister a. D. Michael Glos und Peter von Siemens (Siemens AG). Neu im Kuratorium und bestens mit dem Thema vertraut ist Ute Günther, Vorstand des Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. (BAND).&lt;br /&gt;
 Das RKW veröffentlicht die Diskussionsbeiträge in Buchform. Existenzgründer dürfen auf die Ergebnisse gespannt sein. Sie finden die bisherigen Veröffentlichungen im Internet zum &lt;link http://www.rkw-kompetenzzentrum.de/publikationen/?tx_rkw[search]=1&amp;tx_rkw[stichwort]=kuratorium - external-link-new-window &quot;Opens external link in new window&quot;&gt;Download&lt;/link&gt;. </description>
			<content:encoded><![CDATA[ <span style="font-weight: bold;">Das Kuratorium des Rationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft (RKW) beschäftigt sich in jährlichen Treffen mit einem wechselnden aktuellen Thema. In 2012 lautet es: Existenzgründung und Existenzsicherung. Mit dabei ist Ute Günther, Vorstand des Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. (BAND). Die Ergebnisse sind für Gründer sicherlich spannend. </span>
Das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft (RKW) ist ein Verein, der sich mit der Forschung zu Rationalisierungs- und Innovationsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen befasst. Im RKW-Kuratorium treffen sich alljährlich 50 Fachkräfte aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaft und Wissenschaft zur offenen Diskussion aktueller Themen. In der Vergangenheit waren das u. a. &quot;Die Zukunft des deutschen Mittelstands&quot; oder &quot;Mittelstand und Osteuropa&quot;. 
In 2012 werden sich die Mitglieder des Kuratoriums mit &quot;Existenzgründung und Existenzsicherung&quot; beschäftigen. Die Diskussionsleitung hat Otmar Franz, Ehrenvorsitzender des Vorstands des Bundesvereins RKW e. V., inne. Zu den Kuratoriums-Mitgliedern gehören u. a. Bundesminister a. D. Michael Glos und Peter von Siemens (Siemens AG). Neu im Kuratorium und bestens mit dem Thema vertraut ist Ute Günther, Vorstand des Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. (BAND).
 Das RKW veröffentlicht die Diskussionsbeiträge in Buchform. Existenzgründer dürfen auf die Ergebnisse gespannt sein. Sie finden die bisherigen Veröffentlichungen im Internet zum <link http://www.rkw-kompetenzzentrum.de/publikationen/?tx_rkw[search]=1&tx_rkw[stichwort]=kuratorium - external-link-new-window "Opens external link in new window">Download</link>. ]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 11:14:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>IHK: neue Broschüre „Lebensziel Selbstständigkeit“</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/ihk-neue-broschuere-lebensziel-selbststaendigkeit.html</link>
			<description> &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten viel für Existenzgründer: von ersten Beratungsgesprächen über die Bewertung von Businessplänen bis zum Aufbau von Netzwerken. Die IHK Heilbronn-Franken hat ihre Leistungen jetzt in der Broschüre &quot;Lebensziel Selbstständigkeit&quot; zusammengefasst. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
Die überarbeitete und neu herausgebrachte Broschüre stellt den Service der IHK zur Existenzgründung und -sicherung vor. Dieser bildet ein ganzheitliches Angebot zur&lt;br /&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt; Information,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Beratung,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Qualifikation,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Prozessbegleitung&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Nutzung von Netzwerken und &lt;/li&gt;&lt;li&gt;Mitarbeit in Erfahrungsaustauschgruppen. &lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;br /&gt;
Die Broschüre beschreibt diese Bausteine detailliert, und zwar jeweils &lt;br /&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;den Inhalt des Service und &lt;/li&gt;&lt;li&gt;die Ansprechpartner innerhalb der IHK Heilbronn-Franken sowie in externen Einrichtungen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt; Wertvoll auch außerhalb des IHK-Bezirks&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
 Die Broschüre beschreibt die Leistungen der IHK Heilbronn-Franken. Sie ist auch außerhalb dieses Kammerbezirks für Gründer interessant, da die Leistungen anderer Kammern vergleichbar sind. Existenzgründer können sich also allgemein über mögliche Unterstützungen ihrer IHK informieren und Ansprechpartner in gebietsübergreifenden Einrichtungen finden (z. B. im Institut für Freie Berufe in Nürnberg). &lt;br /&gt;
Die Broschüre erhalten Sie &lt;br /&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;postalisch: gegen eine geringe Gebühr bei der IHK Heilbronn-Franken, Postfach 2209, 74012 Heilbronn (Tel.: 07131 9677-0) oder &lt;/li&gt;&lt;li&gt;im Internet: kostenlos zum Download unter &lt;link http://www.heilbronn.ihk.de/ihkhnstarthilfe/dachmarken.aspx?docSearch=true&amp;word=STU003754 - external-link-new-window &quot;Opens external link in new window&quot;&gt;www.heilbronn.ihk.de/ihkhnstarthilfe/dachmarken.aspx?docSearch=true&amp;word=STU003754 &lt;/link&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[ <span style="font-weight: bold;">Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten viel für Existenzgründer: von ersten Beratungsgesprächen über die Bewertung von Businessplänen bis zum Aufbau von Netzwerken. Die IHK Heilbronn-Franken hat ihre Leistungen jetzt in der Broschüre &quot;Lebensziel Selbstständigkeit&quot; zusammengefasst. </span>
Die überarbeitete und neu herausgebrachte Broschüre stellt den Service der IHK zur Existenzgründung und -sicherung vor. Dieser bildet ein ganzheitliches Angebot zur
<ul><li> Information,</li><li>Beratung,</li><li>Qualifikation,</li><li>Prozessbegleitung</li><li>Nutzung von Netzwerken und </li><li>Mitarbeit in Erfahrungsaustauschgruppen. </li></ul>
Die Broschüre beschreibt diese Bausteine detailliert, und zwar jeweils 
<ul><li>den Inhalt des Service und </li><li>die Ansprechpartner innerhalb der IHK Heilbronn-Franken sowie in externen Einrichtungen.</li></ul>
<p style="font-weight: bold;"> Wertvoll auch außerhalb des IHK-Bezirks</p>
 Die Broschüre beschreibt die Leistungen der IHK Heilbronn-Franken. Sie ist auch außerhalb dieses Kammerbezirks für Gründer interessant, da die Leistungen anderer Kammern vergleichbar sind. Existenzgründer können sich also allgemein über mögliche Unterstützungen ihrer IHK informieren und Ansprechpartner in gebietsübergreifenden Einrichtungen finden (z. B. im Institut für Freie Berufe in Nürnberg). 
Die Broschüre erhalten Sie 
<ul><li>postalisch: gegen eine geringe Gebühr bei der IHK Heilbronn-Franken, Postfach 2209, 74012 Heilbronn (Tel.: 07131 9677-0) oder </li><li>im Internet: kostenlos zum Download unter <link http://www.heilbronn.ihk.de/ihkhnstarthilfe/dachmarken.aspx?docSearch=true&word=STU003754 - external-link-new-window "Opens external link in new window">www.heilbronn.ihk.de/ihkhnstarthilfe/dachmarken.aspx?docSearch=true&amp;word=STU003754 </link></li></ul>]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 11:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erwerbstätigkeit und Selbstständigkeit gestiegen</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/erwerbstaetigkeit-und-selbststaendigkeit-gestiegen.html</link>
			<description> &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Das Statistische Bundesamt hat für das 3. Quartal 2011 eine Rekorderwerbstätigkeit gemeldet. 41,2 Millionen Menschen sind in Deutschland erwerbstätig - das ist der höchste Stand seit der Wiedervereinigung. Auch die Zahl der Selbstständigen einschließlich der mithelfenden Angehörigen ist gestiegen. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
Gegenüber dem 3. Quartal des Vorjahres waren 495.000 Personen oder 1,2 % mehr erwerbstätig. Die Zahl der Arbeitnehmer erhöhte sich um 451.000 Personen oder 1,2 % auf 36,7 Millionen Personen. Die Anzahl der Selbstständigen und der mithelfenden Familienangehörigen stieg um 44.000 Personen auf ca. 4,5 Millionen. Das ist ein Zuwachs von ca. 1 %.&lt;br /&gt;
 Die größte Steigerung erzielten die Unternehmensdienstleister mit einem Plus von 189.000 Arbeitnehmern (+ 3,6 %) und das produzierende Gewerbe mit einem Plus von 143.000 Personen (+ 1,9 %). Das Ende der Wehrpflicht hat für einen Rückgang der Beschäftigten bei den öffentlichen Dienstleistern um 10.000 Personen (- 0,1 %) gesorgt. Auch der Bereich der sonstigen privaten Dienstleister hat Beschäftigte verloren (- 22.000 Personen = - 0,7 %).&lt;br /&gt;
 Der Zuwachs bei den Unternehmensdienstleistern dürfte auf das Wachstum bei der Leiharbeitnehmerschaft zurückzuführen sein. Der vergleichbar schwache Anstieg der Selbstständigkeit hängt mit der für Arbeitnehmer guten Situation auf dem Arbeitsmarkt zusammen. Die Hürde der sicheren abhängigen Beschäftigung ist derzeit zu hoch. </description>
			<content:encoded><![CDATA[ <span style="font-weight: bold;">Das Statistische Bundesamt hat für das 3. Quartal 2011 eine Rekorderwerbstätigkeit gemeldet. 41,2 Millionen Menschen sind in Deutschland erwerbstätig - das ist der höchste Stand seit der Wiedervereinigung. Auch die Zahl der Selbstständigen einschließlich der mithelfenden Angehörigen ist gestiegen. </span>
Gegenüber dem 3. Quartal des Vorjahres waren 495.000 Personen oder 1,2 % mehr erwerbstätig. Die Zahl der Arbeitnehmer erhöhte sich um 451.000 Personen oder 1,2 % auf 36,7 Millionen Personen. Die Anzahl der Selbstständigen und der mithelfenden Familienangehörigen stieg um 44.000 Personen auf ca. 4,5 Millionen. Das ist ein Zuwachs von ca. 1 %.
 Die größte Steigerung erzielten die Unternehmensdienstleister mit einem Plus von 189.000 Arbeitnehmern (+ 3,6 %) und das produzierende Gewerbe mit einem Plus von 143.000 Personen (+ 1,9 %). Das Ende der Wehrpflicht hat für einen Rückgang der Beschäftigten bei den öffentlichen Dienstleistern um 10.000 Personen (- 0,1 %) gesorgt. Auch der Bereich der sonstigen privaten Dienstleister hat Beschäftigte verloren (- 22.000 Personen = - 0,7 %).
 Der Zuwachs bei den Unternehmensdienstleistern dürfte auf das Wachstum bei der Leiharbeitnehmerschaft zurückzuführen sein. Der vergleichbar schwache Anstieg der Selbstständigkeit hängt mit der für Arbeitnehmer guten Situation auf dem Arbeitsmarkt zusammen. Die Hürde der sicheren abhängigen Beschäftigung ist derzeit zu hoch. ]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 14:29:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Minderjährige Gründer: die häufigsten Fragen</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/minderjaehrige-gruender-die-haeufigsten-fragen.html</link>
			<description> Es gibt immer mehr Informationsveranstaltungen und Seminare zum Thema Existenzgründung in Schulen und an anderen Orten mit jugendlicher Zielgruppe. Mit welchen Fragen setzen sich die potenziellen minderjährigen Gründer dabei auseinander? &lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Zustimmung der Eltern &lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
Erst nach der Vollendung ihres 18. Lebensjahres tragen die Jugendlichen die volle Verantwortung. Davor sind sie in hohem Maß gegen Nachteile geschützt. Darum benötigen minderjährige Existenzgründer die &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Zustimmung der Eltern&lt;/span&gt; (Sorgerechtsinhaber), wenn sie sich selbstständig machen wollen. Da es für Unternehmer ein großes Risiko des Scheiterns und einer damit verbundenen hohen finanziellen Belastung gibt, muss auch das zuständige &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Familiengericht &lt;/span&gt;dem Vorhaben zustimmen.&lt;br /&gt;
 &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Verdienstgrenzen beachten&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
Kinder sind meist über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Wichtig sind hier die Kranken- und die Pflegeversicherung. &lt;br /&gt;
Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung (gültig 2011):&lt;br /&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt; Der junge Unternehmer wendet nicht mehr als 18 Wochenstunden für seine Gründung auf und&lt;/li&gt;&lt;li&gt; er verdient monatlich nicht mehr als 365 EUR.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;br /&gt;
 Die exakten Bedingungen (z. B. Anmeldung als Nebenerwerb, Beschäftigung von Mitarbeitern) können Sie bei jeder Krankenversicherung erfragen. Auch am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie Auskunft: 01805 996602.&lt;br /&gt;
 Das Schüler-BAföG wird dann gekürzt, wenn der monatliche Verdienst im Durchschnitt über 323 EUR liegt (gültig 2011). Höhere Gewinne führen zur Rückforderung des BAföG, da die Prüfung erst nach Ablauf der Förderung erfolgt. Am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie detaillierte Auskünfte: 0800 2236341. &lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Keine Vergünstigungen für Jugendliche &lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
Darüber hinaus gibt es keine altersbezogenen Vorteile für jugendliche Existenzgründer. Auch diese müssen Steuern zahlen, ihr Gewerbe anmelden, die Berufsgenossenschaft informieren und Bücher führen. Die Finanzierung über Bankkredite dürfte sehr schwierig werden, da unkonventionelle junge Gründer nicht in das Schema der Kreditwirtschaft passen. Der Finanzbedarf eines Unternehmens von Schülern oder Auszubildenden wird in den meisten Fällen aber kaum einen größeren Kredit nötig machen. Dafür gibt es häufig andere Finanzquellen, z. B. in der Familie. </description>
			<content:encoded><![CDATA[ Es gibt immer mehr Informationsveranstaltungen und Seminare zum Thema Existenzgründung in Schulen und an anderen Orten mit jugendlicher Zielgruppe. Mit welchen Fragen setzen sich die potenziellen minderjährigen Gründer dabei auseinander? 
<p style="font-weight: bold;">Zustimmung der Eltern </p>
Erst nach der Vollendung ihres 18. Lebensjahres tragen die Jugendlichen die volle Verantwortung. Davor sind sie in hohem Maß gegen Nachteile geschützt. Darum benötigen minderjährige Existenzgründer die <span style="font-weight: bold;">Zustimmung der Eltern</span> (Sorgerechtsinhaber), wenn sie sich selbstständig machen wollen. Da es für Unternehmer ein großes Risiko des Scheiterns und einer damit verbundenen hohen finanziellen Belastung gibt, muss auch das zuständige <span style="font-weight: bold;">Familiengericht </span>dem Vorhaben zustimmen.
 <span style="font-weight: bold;">Verdienstgrenzen beachten</span>
Kinder sind meist über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Wichtig sind hier die Kranken- und die Pflegeversicherung. 
Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung (gültig 2011):
<ul><li> Der junge Unternehmer wendet nicht mehr als 18 Wochenstunden für seine Gründung auf und</li><li> er verdient monatlich nicht mehr als 365 EUR.</li></ul>
 Die exakten Bedingungen (z. B. Anmeldung als Nebenerwerb, Beschäftigung von Mitarbeitern) können Sie bei jeder Krankenversicherung erfragen. Auch am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie Auskunft: 01805 996602.
 Das Schüler-BAföG wird dann gekürzt, wenn der monatliche Verdienst im Durchschnitt über 323 EUR liegt (gültig 2011). Höhere Gewinne führen zur Rückforderung des BAföG, da die Prüfung erst nach Ablauf der Förderung erfolgt. Am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie detaillierte Auskünfte: 0800 2236341. 
<p style="font-weight: bold;">Keine Vergünstigungen für Jugendliche </p>
Darüber hinaus gibt es keine altersbezogenen Vorteile für jugendliche Existenzgründer. Auch diese müssen Steuern zahlen, ihr Gewerbe anmelden, die Berufsgenossenschaft informieren und Bücher führen. Die Finanzierung über Bankkredite dürfte sehr schwierig werden, da unkonventionelle junge Gründer nicht in das Schema der Kreditwirtschaft passen. Der Finanzbedarf eines Unternehmens von Schülern oder Auszubildenden wird in den meisten Fällen aber kaum einen größeren Kredit nötig machen. Dafür gibt es häufig andere Finanzquellen, z. B. in der Familie. ]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 14:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>High-Tech-Gründerfonds neu aufgelegt</title>
			<link>http://www.lexstart.de/news/newsdetails/article/high-tech-gruenderfonds-neu-aufgelegt.html</link>
			<description> &lt;span style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Der große Erfolg des High-Tech-Gründerfonds I findet jetzt seine Fortsetzung. Die beteiligten Investoren haben einen neuen Fonds mit 288,5 Mio. EUR aufgelegt. Hier können Existenzgründer von High-Tech-Unternehmen finanzielle Unterstützung finden. &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Öffentliche und private Investoren&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
 Insgesamt hat der Fonds ein Volumen von 288,5 Mio. EUR. Den größten Teil davon stellt die Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur Verfügung: 220 Mio. EUR. Von der staatlichen KfW-Bank stammen 40 Mio. EUR. Der Rest wird von 12 privaten Unternehmen bereitgestellt, darunter BASF, Bosch, Daimler und die Deutsche Telekom. Die beteiligten Privatinvestoren bieten den geförderten Unternehmen neben Finanzmitteln auch die Möglichkeit der Kooperation und der Beschaffung von Aufträgen. &lt;br /&gt;
&lt;p style=&quot;font-weight: bold;&quot;&gt;Wer kann vom High-Tech-Gründerfonds profitieren?&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;
 Unternehmensgründungen aus folgenden Bereichen können sich über den Fonds Mittel für die Umsetzung Erfolg versprechender Forschungsvorhaben verschaffen: &lt;br /&gt;
&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Automation und Elektronik, &lt;/li&gt;&lt;li&gt;Cleantech, &lt;/li&gt;&lt;li&gt;Informations- und Kommunikationstechnologie, &lt;/li&gt;&lt;li&gt;Nanotechnologie oder ähnliche Branchen im High-Tech-Bereich. &lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;br /&gt;
Der High-Tech-Gründerfonds II beteiligt sich an dem Unternehmen und stellt maximal 500.000 EUR als Gesellschafterdarlehen bereit. Damit stehen die Fondsmittel in der Anlaufphase als Risikokapital zur Verfügung. Danach können in der Regel weitere Finanzmittel eingeworben werden. &lt;br /&gt;
Der High-Tech-Gründerfonds II wird dazu beitragen, die Existenzgründungen im technisch interessanten Sektor zu vereinfachen. Informationen über Konditionen, Bedingungen und Bewerbungsablauf erhalten Sie unter &lt;link http://www.high-tech-gruenderfonds.de/ - external-link-new-window &quot;Opens external link in new window&quot;&gt;www.high-tech-gruenderfonds.de&lt;/link&gt;. </description>
			<content:encoded><![CDATA[ <span style="font-weight: bold;">Der große Erfolg des High-Tech-Gründerfonds I findet jetzt seine Fortsetzung. Die beteiligten Investoren haben einen neuen Fonds mit 288,5 Mio. EUR aufgelegt. Hier können Existenzgründer von High-Tech-Unternehmen finanzielle Unterstützung finden. </span>
<p style="font-weight: bold;">Öffentliche und private Investoren</p>
 Insgesamt hat der Fonds ein Volumen von 288,5 Mio. EUR. Den größten Teil davon stellt die Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur Verfügung: 220 Mio. EUR. Von der staatlichen KfW-Bank stammen 40 Mio. EUR. Der Rest wird von 12 privaten Unternehmen bereitgestellt, darunter BASF, Bosch, Daimler und die Deutsche Telekom. Die beteiligten Privatinvestoren bieten den geförderten Unternehmen neben Finanzmitteln auch die Möglichkeit der Kooperation und der Beschaffung von Aufträgen. 
<p style="font-weight: bold;">Wer kann vom High-Tech-Gründerfonds profitieren?</p>
 Unternehmensgründungen aus folgenden Bereichen können sich über den Fonds Mittel für die Umsetzung Erfolg versprechender Forschungsvorhaben verschaffen: 
<ul><li>Automation und Elektronik, </li><li>Cleantech, </li><li>Informations- und Kommunikationstechnologie, </li><li>Nanotechnologie oder ähnliche Branchen im High-Tech-Bereich. </li></ul>
Der High-Tech-Gründerfonds II beteiligt sich an dem Unternehmen und stellt maximal 500.000 EUR als Gesellschafterdarlehen bereit. Damit stehen die Fondsmittel in der Anlaufphase als Risikokapital zur Verfügung. Danach können in der Regel weitere Finanzmittel eingeworben werden. 
Der High-Tech-Gründerfonds II wird dazu beitragen, die Existenzgründungen im technisch interessanten Sektor zu vereinfachen. Informationen über Konditionen, Bedingungen und Bewerbungsablauf erhalten Sie unter <link http://www.high-tech-gruenderfonds.de/ - external-link-new-window "Opens external link in new window">www.high-tech-gruenderfonds.de</link>. ]]></content:encoded>
			<category>News</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 10:28:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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